Über uns …

Bereits seit 2005 bin ich als Anwalt in Radeberg mit den Interessenschwerpunkten Sozialrecht (insbesondere Hartz 4) und Arbeitsrecht tätig und vertrete meine Mandanten seitdem u. a. vor Behörden und Gerichten bundesweit.

Ablehnungsbescheide sowie die Streichung sozialer Leistungen drängen Menschen an den Rand des Existenzminimums. Wenn Sie sich gegen die Entscheidung von Behörden, wie Jobcentern, Sozialämtern oder der Arbeitsagentur wehren möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein. 

  • Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen gegenüber Behörden mit Rat und Tat zur Seite steht?
  • Werden Ihnen vom Jobcenter oder Sozialamt unrechtmäßig Leistungen versagt oder gar zurückgefordert?
  • Lehnt die Agentur für Arbeit Ihnen die Zahlung von Arbeitslosengeld ab oder wird Ihnen gegenüber rechtswidrig eine Sperrzeit angeordnet?
  • Oder wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse zu Unrecht kein Krankengeld mehr gezahlt oder werden ungerechtfertigte Beiträge festgesetzt?
  • Lehnt die Rentenversicherung Ihnen die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ungerechtfertigt ab?

Dann benötigen Sie schnelle und unkonventionelle Hilfe!

Wir legen für Sie Widerspruch ein, erheben Klage vor dem Sozialgericht oder bei behördlicher Untätigkeit im Antragsverfahren oder Widerspruchsverfahren auch Untätigkeitsklage. In dringenden Fällen stellen wir für Sie auch Eilanträge bei Gericht, damit Ihnen die Leistungen schnellstmöglich gewährt werden.

Beachten Sie unbedingt, dass die Fristen zur Einlegung von Widerspruch und Klage in der Regel nur einen Monat betragen, so dass wir schnell und fristgemäß reagieren müssen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch rund um die verschiedenen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung etc.) und beraten Sie bezüglich Arbeitslosengeld I und II (sog. Hartz IV).

Die Kosten für die Beratung/Bearbeitung Ihrer Angelegenheit werden für Leistungsbezieher in der Regel von der Behörde oder von der Staatskasse im Rahmen der Beratungshilfe übernommen.

Rufen Sie uns daher einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!

In dringenden Fällen oder wenn Ihnen die Anreise zu einem Termin nicht ohne Weiteres möglich ist, können Sie mir auch vorab telefonisch Ihr Anliegen schildern. Ich informiere Sie dann sofort über die zur Prüfung der Angelegenheit benötigten Unterlagen, welche Sie mir dann gern postalisch, per Telefax oder Email übermitteln können.

Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.